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Lebensmittelzulassung von PET-Flakes und PET-Regranulaten

Neben der Produktion von PET-Flakes mit der von uns entwickelten Waschtechnik können wir diese auch an unserem Standort zu lebensmitteltauglichen Flakes und Regranulaten weiterverarbeiten. Hierbei setzen wir auf eine Kombination aus einem Vacurema-Extruder mit  der Starlinger Viscostar-Technik. Neben dem „food-approval“ können wir so auch nahezu jeden gewünschten IV-Wert und jede gewünschte Farbe einstellen.

Bereits Ende 2009 hatten wir in Anlehnung an die EU-Verordnung 282/2008 eine Petition bei der EFSA in Brüssel eingereicht, um hiernach eine europaweit gültige Lebensmittelzulassung zu erhalten. Unseren aktuellen EU-Food Contact Status finden Sie unter folgendem Link.

Leider sind wir, als auch alle anderen Einreicher, immer noch nicht entsprechend zertifiziert, obwohl die formulierte Übergangsfrist aus der EU-Verordnung 282/2008 längst abgelaufen ist. Auf Anfrage haben wir erfahren, das die EU-Kommission erst Ende 2014 entsprechende Zertifikate ausstellen wird.

Das heißt für den Zeitraum bis dahin, dass für die jeweiligen EU-Länder nach wie vor nationales Recht gilt. Zum Nachweis der lebensmittelrechtlichen Unbedenklichkeit können wir Ihnen daher unsere Petition des Fraunhofer Instituts, welche wir bei der EFSA eingereicht haben, die NOLs (non objection letter) bezüglich des food approvals bei der FDA (USA) unseren EU-Food Contact Status bei der EFSA zur Verfügung stellen.